Datum:

Juli 2014

Antrag:

Die Friedhofssatzung der Stadt Königsbrunn vom 08.09.2005 wird wie folgt geändert:

„Urnengräber dürfen innerhalb einer Größe von 1 x 1m (einschließlich der Liegeplatte) mit Blumen und Gewächsen bis zu einer Wuchshöhe von 1,0 m bepflanzt werden.“

Der bisherige Satz „Urnengräber dürfen innerhalb einer Größe von 1 x 1 m (einschließlich der Liegeplatte) mit niedrigwachsenden Blumen bzw. mit niedrigwachsenden (kriechenden) Gewächsen bepflanzt werden“ wird gestrichen.

Begründung:

Immer wieder werden von Besuchern die Schönheit und der Parkcharakter unseres städtischen Friedhofs herausgestellt und gelobt. Wir meinen: völlig zu Recht. Gerade die Vielfalt, die Unterschiedlichkeit, die Buntheit der Bepflanzung der Gräber trägt hierzu entscheidend bei.

Auch wenn in unserer Friedhofssatzung niedrig wachsende Blumen und Gewächse bei Urnengräbern vorgesehen sind, erscheinen uns 30 cm Wuchshöhe doch als zu gering. Sicher ist einzusehen, dass größere Bäume oder Büsche auf Urnengräbern nicht unbedingt Sinn machen, doch kleinere Buchsbäume, Zierahorn, Rosenstöckchen, Lavendel oder Fette Hennen – nur um einige Beispiele zu nennen – lockern aus unserer Sicht das Bild des Friedhofs auf und sorgen dafür, dass die Urnenfeldgräber nicht eintönig wirken.

Dies wurde in den letzten Jahren auch von der Stadt akzeptiert und hat zu der Buntheit und Attraktivität des städtischen Friedhofs entscheidend mit beigetragen. Dies scheint nun, deuten wir die beiden Anschreiben der Verwaltung vom September 2013 und vom Mai 2014 richtig, nicht mehr möglich. In diesen werden die Grabbesitzer unmissverständlich aufgefordert, ihre Gräber in einen satzungsgemäßen Zustand zu versetzen.

Wir beantragen deshalb, die Satzung dahingehend zu ändern, dass die Möglichkeit der Bepflanzung mit höherwüchsigen Blumen und Gewächsen auch in Zukunft besteht, nicht zuletzt weil einige der oben genannten Pflanzen für unsere Insekten wie Hummeln und Bienen von großer Bedeutung sind.