Datum:

9. Dezember 2016

Antrag:

1. Die Königsbrunner Bestattungs- und Friedhofssatzung wird dahingehend gehend, dass auf dem städtischen Friedhof ein gem. Art. 9a des Bayerischen Bestattungsgesetzes zulässiges Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit eingeführt wird.

2. Die Verwaltung führt mit den beiden Königsbrunner Kirchen Gespräche, mit dem Ziel auch auf deren Friedhöfen ein Verbot von Grabsteinen aus ausbeuterischer Kinderarbeit durchzusetzen.

Begründung:

Die jüngste Änderung des Bayerischen Bestattungsgesetzes erlaubt nunmehr, was die SPD Königsbrunn schon seit Jahren für richtig hält (siehe Antrag vom 18. Juni 2014):

Der Friedhofsträger kann durch Satzung bestimmen, dass Grabsteine und Grabsteinfassungen aus Naturstein nur aufgestellt werden dürfen, wenn sie nachweislich ohne schlimmste Formen von Kinderarbeit im Sinne von Art. 3 des Übereinkommens Nr. 182 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 17. Juni 1999 hergestellt worden sind.

Die neue Gesetzeslage sollte unverzüglich in die Überarbeitung der Bestattungs- und Friedhofssatzung einfließen.