Datum:

30. Oktober 2016

Antrag:

Im Sitzungsverlauf der Stadtratssitzungen wird eine „Bürgerfragestunde” abgehalten.

Sie ist in der Regel befristet auf 30 Minuten. Den jeweiligen Zeitpunkt der Bürgerfragestunde legt der Bürgermeister fest. Die Fragen sind an den Bürgermeister und / oder den Stadtrat zu richten. In der Vürgerfragestunde können Anfragen zu kommunalen Angelegenheiten gestellt werden, die in öffentlicher Sitzung behandelt werden können.

Das Wort können grundsätzlich nur Bürger und Bürgerinnen der Stadt Königsbrunn erhalten. Jeder Bürger und jede Bürgerin kann in einer Bürgerfragestunde nicht mehr als zwei Angelegenheiten zur Sprache bringen. Nach Möglichkeit sollen die Anfragen sofort beantwortet werden. Ist dies nicht möglich, so werden sie schriftlich oder in der nächsten Bürgerfragestunde beantwortet.

Zu den Bürgerfragestunden wird in der örtlichen Presse, im Städtischen Mitteilungsblatt und auf der Webpräsenz der Stadt eingeladen.

Begründung:

Die zunehmend geringe Wahlbeteiligung ist u.a. ein Indikator schwindender Teilhabe und Interesses der Bürgerinnen und Bürgern an den politischen Prozessen auch in unserer Stadt. Diesen Tendenzen sollte die Stadt Königsbrunn aktiv entgegenwirken, indem sie zu mehr bürgerlichem Engagement ermutigt und mehr Mitsprache der Menschen ermöglicht.

Die Einführung einer Bürgerfragestunde fördert das Demokratiebewusstsein und das Verständnis für kommunalpolitische Belange. Bisher besteht für Königsbrunner Bürgerinnen und Bürger lediglich die Möglichkeit, ihre Belange im Rahmen der Bürgerversammlungen vorzutragen. Die Bürgerfragestunde bietet ergänzend dazu die Möglichkeit für die Bevölkerung, den Stadtrat als Gesamtgremium direkt anzusprechen. Anzustreben ist ein arbeitnehmerfreundlicher Zeitpunkt für die Bürgerfragestunde innerhalb des Sitzungsverlaufs (z.B. 19 Uhr).

Eine wachsende Zahl bayerischer Städte und Gemeinden – von Aschaffenburg bis Schillingsfürst – machen von diesem zusätzlichen direkt-demokratischen Element in ihren Gremien Gebrauch.